ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Château Morreau — The Castle of Senses

Version: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Aufenthalte, Zimmerreservierungen, Dienstleistungen, Arrangements, Aktivitäten, Clubhouse-Einrichtungen, lokale und handwerkliche Produkte, die Vermietung von Räumlichkeiten sowie Veranstaltungen, die von Château Morreau angeboten werden.

Mit der Bestätigung einer Reservierung, Bestellung oder Vereinbarung erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.


1. Identität

Château Morreau
Boulevard Léopold III 126
7600 Péruwelz
Belgien

Betreiber: [offizieller Firmenname]
Unternehmensnummer: [einzutragen]
USt-IdNr.: [einzutragen]
E-Mail: [einzutragen]
Telefon: [einzutragen]

Nachfolgend bezeichnet als „Château Morreau“.


AUFENTHALTE UND RESERVIERUNGEN

2. Reservierung und Zahlung

Alle Zimmerreservierungen müssen zum Zeitpunkt der Buchung vollständig online bezahlt werden.

Eine Reservierung wird verbindlich, sobald:

  • die Online-Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde; und
  • die Reservierung von Château Morreau bestätigt wurde.

Die Reservierung gilt ausschließlich für das gebuchte Zimmer oder die gebuchte Residenz, den angegebenen Aufenthaltszeitraum, die angegebene Anzahl von Gästen und gegebenenfalls zusätzlich gebuchte Leistungen.

Die Person, die die Reservierung vornimmt, erklärt, mindestens 18 Jahre alt zu sein, und ist für die Richtigkeit der angegebenen Informationen verantwortlich.


3. Preise

Alle Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Etwaige Kurtaxen bzw. Tourismusabgaben, zusätzliche Dienstleistungen, Arrangements oder sonstige Zuschläge werden während des Buchungsvorgangs oder in der Buchungsbestätigung angegeben.

Es gilt der bei der endgültigen Reservierung bestätigte Preis.

Offensichtliche Schreib-, Eingabe- oder technische Fehler sind nicht bindend.


4. Stornierung einer Zimmerreservierung

Eine Zimmerreservierung kann bis 48 Stunden vor der vorgesehenen Ankunft kostenlos storniert werden.

Bei rechtzeitiger Stornierung wird der bereits gezahlte Betrag über die verwendete oder vereinbarte Zahlungsmethode zurückerstattet.

Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der vorgesehenen Ankunft oder bei Nichterscheinen des Gastes können die Aufenthaltskosten gemäß den Bedingungen der Reservierung in Rechnung gestellt werden.

Gelten für ein bestimmtes Arrangement oder einen bestimmten Tarif abweichende Stornierungsbedingungen, werden diese vor der Reservierung deutlich mitgeteilt.


5. Check-in

Der Check-in ist zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr möglich.

Jeder übernachtende Gast ist verpflichtet, sich bei der Ankunft an der Rezeption anzumelden.

Der Check-in erfolgt an der Rezeption mithilfe des dafür vorgesehenen QR-Codes.

Gäste, die voraussichtlich nach 20:00 Uhr anreisen, müssen Château Morreau im Voraus kontaktieren. Eine spätere Anreise ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich.


6. Check-out

Der Check-out muss am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr erfolgen.

Ein späterer Check-out ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Château Morreau möglich und kann von der Verfügbarkeit abhängen sowie zusätzliche Kosten verursachen.


CLUBHOUSE UND VERHALTEN AUF DEM ANWESEN

7. Château Morreau Clubhouse

Jeder registrierte Übernachtungsgast wird beim Check-in automatisch für die Dauer seines Aufenthalts als vorübergehendes Mitglied des Château Morreau Clubhouse betrachtet.

Diese vorübergehende Mitgliedschaft ist Bestandteil des Aufenthaltserlebnisses und ist mit keinem gesonderten Mitgliedsbeitrag verbunden, sofern für eine bestimmte Aktivität oder Dienstleistung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Mit der Bestätigung der Reservierung und dem Check-in bei der Ankunft erklärt der Gast, die geltenden Club Rules von Château Morreau zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.

Die Club Rules sind integraler Bestandteil der während des Aufenthalts geltenden Bedingungen.

Die vorübergehende Clubhouse-Mitgliedschaft beginnt mit dem Check-in und endet automatisch mit dem Check-out.

Der Zugang zu bestimmten Bereichen, Aktivitäten oder Einrichtungen kann von Öffnungszeiten, Reservierungen, Verfügbarkeit oder zusätzlichen Bedingungen abhängig sein.


8. Ruhe, Respekt und Diskretion

Château Morreau ist ein Ort, an dem Ruhe, Diskretion und Respekt gegenüber anderen Gästen einen besonderen Stellenwert haben.

Wir bitten unsere Gäste, ab 23:00 Uhr die Lautstärke zu reduzieren und Geräusche in den Zimmern, Gemeinschaftsbereichen, auf den Terrassen und im Park auf ein Minimum zu beschränken.

Jeder Gast wird gebeten, Folgendes zu respektieren:

  • die Privatsphäre anderer Gäste;
  • die Ruhe auf dem Anwesen;
  • den historischen Charakter der Gebäude;
  • die Natur und die Tiere im Park;
  • Mitarbeiter und andere Besucher.

Erheblich oder wiederholt störendes Verhalten kann zu angemessenen Maßnahmen führen.


9. Parkplatz

Château Morreau stellt seinen Gästen und Besuchern Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Fahrzeuge werden auf eigenes Risiko des Eigentümers oder Nutzers abgestellt.

Château Morreau haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust in Bezug auf Fahrzeuge oder darin zurückgelassene Gegenstände, außer soweit Château Morreau nach geltendem Recht dafür haftet.

Wir empfehlen, keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.


10. Rauchen und Brandschutz

Alle geltenden gesetzlichen Rauchverbote sind jederzeit einzuhalten.

Aufgrund des natürlichen Charakters des Anwesens und der Brandgefahr gilt darüber hinaus ein Rauchverbot in den bewaldeten Bereichen des Parks.

Zusätzliche Brandschutzanweisungen und ausgewiesene Nichtraucherbereiche sind jederzeit zu beachten.


11. Hunde und andere Haustiere

Pro Zimmer oder Residenz ist maximal ein Hund mit einem Höchstgewicht von 15 kg erlaubt.

Der Eigentümer bleibt für seinen Hund sowie für nachweisbare Schäden verantwortlich, die durch das Tier verursacht werden.

Der Hund darf die Ruhe, Sicherheit oder den Komfort anderer Gäste und Tiere nicht beeinträchtigen.

Katzen sind nicht gestattet, insbesondere um mögliche Konflikte zwischen Katzen und Hunden auf dem Anwesen zu vermeiden.

Andere Haustiere sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Château Morreau gestattet.

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für anerkannte Assistenzhunde bleiben uneingeschränkt anwendbar.


12. Respekt gegenüber dem Anwesen

Château Morreau ist ein historisches privates Anwesen mit alten Bäumen, Wasserflächen, Naturbereichen, historischen Gebäuden, Möbeln, Kunstwerken und anderen wertvollen Elementen.

Gäste und Besucher werden gebeten, mit diesen sorgfältig und respektvoll umzugehen.

Bestimmte Bereiche des Anwesens können vorübergehend nicht zugänglich sein aufgrund von:

  • Naturpflege;
  • Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten;
  • Wetterbedingungen;
  • Veranstaltungen;
  • Privatsphäre;
  • Sicherheitsgründen.

Den Anweisungen von Château Morreau ist Folge zu leisten.


13. Zimmer und Residenzen

Die Zimmer und Residenzen sind mit sorgfältig ausgewählten Möbeln, dekorativen Elementen, Kunstwerken und Materialien ausgestattet.

Die Gäste sind verpflichtet, sorgfältig damit umzugehen.

Nachweisbare Schäden, die durch vorsätzliches oder offensichtlich fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, können dem verantwortlichen Gast im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt werden.

Kann ein Zimmer oder eine Residenz aufgrund solcher Schäden vorübergehend nicht vermietet werden, können neben den Reparaturkosten auch nachweisbare Einnahmeausfälle während des für die Reparatur zwingend erforderlichen Zeitraums dem verantwortlichen Gast in Rechnung gestellt werden, soweit diese unmittelbar aus dem verursachten Schaden entstehen und gesetzlich geltend gemacht werden können.

Gegenstände aus Zimmern, Gemeinschaftsbereichen oder vom Anwesen dürfen nicht mitgenommen werden.


14. Besucher von Übernachtungsgästen

Nicht registrierte Besucher sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Château Morreau gestattet.

Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt der registrierte Gast für das Verhalten seiner Besucher verantwortlich.


WELLNESS, GASTRONOMIE UND AKTIVITÄTEN

15. Spa und Wellness

Die Gäste müssen sämtliche angegebenen oder mitgeteilten Nutzungs- und Sicherheitsvorschriften für Spa- und Wellnesseinrichtungen beachten.

Jeder Gast ist selbst dafür verantwortlich zu beurteilen, ob die Nutzung bestimmter Wellnesseinrichtungen für seine persönliche Situation geeignet ist.


16. Gastronomie, Allergien und besondere Ernährungsbedürfnisse

Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungswünsche müssen im Voraus eindeutig mitgeteilt werden.

Château Morreau wird diese im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen berücksichtigen.

Ein vollständiger Ausschluss jeglichen Risikos einer Kreuzkontamination kann jedoch nicht garantiert werden.

Schwere Allergien müssen stets ausdrücklich vor der Bestellung oder dem Verzehr von Speisen oder Getränken gemeldet werden.


17. Aktivitäten und Naturerlebnisse

Aktivitäten können von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Verfügbarkeit, der Naturpflege und den Sicherheitsbedingungen abhängig sein.

Wenn die Umstände dies erforderlich machen, kann Château Morreau eine Aktivität ändern, verlegen oder absagen.


FOTOGRAFIE UND BILDMATERIAL

18. Fotografie, Filmaufnahmen und Privatsphäre

Fotos und Videos für den persönlichen Gebrauch sind gestattet, sofern die Privatsphäre anderer Gäste, Besucher und Mitarbeiter respektiert wird.

Professionelle Fotoshootings, kommerzielle Fotografie, Filmaufnahmen und der Einsatz von Drohnen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Château Morreau.


19. Website und Stimmungsbilder

Fotos, Videos und Beschreibungen auf der Website sollen einen möglichst realistischen Eindruck von Château Morreau vermitteln.

Bestimmte Details können sich aufgrund von Jahreszeiten, Restaurierungen, Änderungen der Einrichtung, Wartungsarbeiten und natürlichen Entwicklungen unterscheiden.

Künstlerische Darstellungen und Stimmungsbilder können verwendet werden, um die Geschichte und das Erlebnis von Château Morreau zu unterstützen. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass jedes dargestellte Detail während eines Aufenthalts vorhanden ist.


20. Marianne

Marianne ist Teil der Identität, der Vorstellungswelt und des Erlebnisses von Château Morreau.

Geschichten, Bilder und Hinweise auf Marianne sind künstlerische und erlebnisorientierte Interpretationen des Anwesens.

Marianne wird nicht als historisch dokumentierte Person dargestellt, und die mit ihr verbundenen Geschichten sind nicht als belegte historische Tatsachen zu verstehen.

Jeder Gast kann Marianne auf seine eigene Weise erleben und interpretieren.


LOKALE UND HANDWERKLICHE PRODUKTE

21. Verkauf auf dem Anwesen

Château Morreau kann auf dem Anwesen eine Auswahl lokaler, regionaler und handwerklicher Produkte anbieten, darunter insbesondere:

  • Schokolade;
  • Honig;
  • Getränke;
  • Delikatessen;
  • regionale Produkte;
  • Geschenkartikel;
  • hauseigene Produkte.

Diese Produkte können direkt von Château Morreau angeboten werden oder von ausgewählten lokalen und handwerklichen Produzenten stammen.


22. Produktinformationen

Die Preise werden am Produkt oder an der Verkaufsstelle angegeben.

Für Lebensmittel und Getränke gelten die auf dem Produkt angegebenen oder vom Hersteller bereitgestellten Informationen zu Zutaten, Allergenen, Lagerung und Haltbarkeit.

Stammt ein Produkt von einem externen Hersteller, gelten weiterhin die von diesem Hersteller bereitgestellten Produktinformationen.

Produkte, deren Versiegelung geöffnet wurde oder die aus Hygiene- oder Lebensmittelsicherheitsgründen nicht erneut verkauft werden können, werden nicht zurückgenommen, es sei denn, das Produkt ist mangelhaft oder das geltende Recht bestimmt etwas anderes.

Bei einem Online-Verkauf gelten zusätzlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Fernabsatzverträge.


VERMIETUNG VON RÄUMLICHKEITEN UND VERANSTALTUNGEN

23. Reservierung von Räumlichkeiten und Veranstaltungen

Château Morreau kann Räumlichkeiten und Bereiche des Anwesens unter anderem für folgende Zwecke zur Verfügung stellen:

  • private Veranstaltungen;
  • Hochzeiten und Feierlichkeiten;
  • Abendessen und Empfänge;
  • Besprechungen;
  • Seminare;
  • Workshops;
  • geschäftliche Zusammenkünfte;
  • andere im Voraus vereinbarte Aktivitäten.

Jede Veranstaltungsreservierung wird durch ein Angebot, eine Reservierungsbestätigung oder eine separate Vereinbarung bestätigt.


24. Vorrang der Veranstaltungsvereinbarung

Die für eine Veranstaltung schriftlich vereinbarten besonderen Regelungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung.

Diese können insbesondere Folgendes betreffen:

  • Datum und Uhrzeiten;
  • reservierte Räumlichkeiten;
  • Anzahl der Gäste;
  • Raumaufteilung;
  • Catering;
  • Getränke;
  • Personal;
  • technische Einrichtungen;
  • Auf- und Abbau;
  • Preis;
  • Anzahlung und Zahlung;
  • Stornierung;
  • Kaution;
  • besondere Wünsche.

Weicht eine spezifische Veranstaltungsvereinbarung oder ein Angebot von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, haben die für die betreffende Veranstaltung ausdrücklich schriftlich vereinbarten Bestimmungen Vorrang.


25. Kapazität und Nutzung der Räumlichkeiten

Die vereinbarte maximale Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden.

Der Veranstalter darf ausschließlich die für die Veranstaltung reservierten Räumlichkeiten und Bereiche des Anwesens nutzen.

Sicherheitsvorschriften, Brandschutzbestimmungen, Zugangsbeschränkungen und Anweisungen von Château Morreau sind jederzeit einzuhalten.

Historische oder wertvolle Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung bewegt werden. Änderungen an der Einrichtung bedürfen ebenfalls der vorherigen Zustimmung.


26. Vermietung mit Catering

Wird das Catering von Château Morreau übernommen, werden im Voraus Vereinbarungen getroffen, insbesondere über:

  • Menü;
  • Getränke;
  • Anzahl der Personen;
  • Uhrzeiten;
  • Bedienung;
  • zusätzliche Dienstleistungen.

Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungswünsche müssen rechtzeitig im Voraus mitgeteilt werden.


27. Vermietung ohne Catering

Die Vermietung von Räumlichkeiten kann, sofern dies vereinbart wurde, auch ohne Catering durch Château Morreau erfolgen.

Wird ein externer Caterer zugelassen, muss dieser zuvor von Château Morreau genehmigt werden.

Externe Caterer müssen die geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften sowie die Hausordnung von Château Morreau beachten.

Die Nutzung von Küchen, Kühlanlagen, Geschirr, Möbeln oder sonstigen Einrichtungen durch externe Parteien ist ausschließlich zulässig, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.


28. Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen, Servieren oder Ausschenken eigener Speisen und Getränke im Rahmen einer Veranstaltung ist ausschließlich gestattet, wenn dies im Voraus vereinbart wurde.

Etwaige Kork-, Service-, Reinigungs- oder sonstige Gebühren werden im Voraus mitgeteilt.


29. Externe Dienstleister

Beauftragt der Veranstalter eigene Fotografen, Musiker, DJs, Dekorateure, Caterer, Techniker oder andere Dienstleister, müssen diese die Vereinbarungen und die Hausordnung von Château Morreau einhalten.

Aufbau, Lieferungen und Abbau dürfen ausschließlich zu den im Voraus vereinbarten Zeiten und über die dafür vorgesehenen Zugänge erfolgen.


30. Musik und Lärm

Musik und Unterhaltung sind im Rahmen der im Voraus vereinbarten Bedingungen und unter Beachtung der geltenden Vorschriften sowie mit Rücksicht auf das Anwesen, die Umgebung und andere Gäste gestattet.

Château Morreau kann angemessene Einschränkungen festlegen hinsichtlich:

  • Lautstärke;
  • Aufstellung von Geräten;
  • Nutzung der Außenbereiche;
  • Beginn- und Endzeiten.

31. Dekoration und historisches Umfeld

Aufgrund des historischen Charakters von Château Morreau müssen Dekorationen mit besonderer Sorgfalt angebracht werden.

Das Befestigen von Materialien an historischen Wänden, Decken, Türen, Fenstern oder anderen Elementen ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung gestattet.

Konfetti, Feuerwerk, offenes Feuer, Nebelmaschinen, Kerzen oder andere Materialien und Effekte, die Schäden, Verschmutzungen oder Brandgefahr verursachen können, sind ausschließlich nach vorheriger Zustimmung und nur dann gestattet, wenn ihre Verwendung gesetzlich und technisch zulässig ist.


32. Schäden und außergewöhnliche Reinigung

Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Veranstalter für nachweisbare Schäden verantwortlich, die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dienstleister verursacht werden.

Sind als direkte Folge der Veranstaltung eine außergewöhnliche Reinigung, Abfallentsorgung, Reparatur oder ein Ersatz erforderlich, können die nachweisbaren zusätzlichen Kosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.


33. Stornierung von Veranstaltungen

Für die Vermietung von Räumlichkeiten, Veranstaltungen und damit verbundene Dienstleistungen gilt eine Stornierungsfrist von drei Monaten vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, sofern im Angebot, in der Reservierungsbestätigung oder in der Veranstaltungsvereinbarung nicht ausdrücklich andere Bedingungen angegeben sind.

Eine Stornierung muss Château Morreau schriftlich mitgeteilt werden.

Im Falle einer Stornierung können bereits entstandene Kosten sowie eine angemessene Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt werden.

Erfolgt die Stornierung weniger als drei Monate vor dem vereinbarten Termin, gelten die in dem betreffenden Angebot, der Reservierungsbestätigung oder der Veranstaltungsvereinbarung angegebenen Stornierungsbedingungen und etwaigen Gebühren.

Wurden für eine bestimmte Veranstaltung schriftlich abweichende Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen vereinbart, haben diese besonderen Bedingungen Vorrang.

Diese Bestimmungen sind vollständig von der für Zimmerreservierungen geltenden 48-Stunden-Stornierungsregel getrennt.


34. Beginn- und Endzeiten

Der Veranstalter ist verpflichtet, die im Voraus vereinbarten Beginn- und Endzeiten einzuhalten.

Aufbau, Veranstaltung und Abbau müssen innerhalb der vereinbarten Zeiträume stattfinden.

Eine Verlängerung ist ausschließlich mit Zustimmung von Château Morreau möglich und kann zusätzliche Kosten verursachen.


35. Veranstaltungen in Verbindung mit Übernachtungen

Wird eine Veranstaltung mit Übernachtungen kombiniert, gelten für individuelle Zimmerreservierungen weiterhin die entsprechenden Aufenthaltsbedingungen.

Etwaige Gruppenreservierungen, Zimmerkontingente oder abweichende Bedingungen werden gesondert vereinbart.


ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

36. Haftung

Château Morreau haftet gemäß dem anwendbaren belgischen Recht.

Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezweckt, gesetzliche Verbraucherrechte auszuschließen oder eine Haftung einzuschränken, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Einschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.


37. Höhere Gewalt

Kann Château Morreau eine reservierte Leistung aufgrund von Umständen, die vernünftigerweise außerhalb seines Einflussbereichs liegen, nicht erbringen, wird der betroffene Gast, Kunde oder Veranstalter so schnell wie möglich informiert.

Soweit vernünftigerweise möglich, wird eine geeignete Alternative angeboten.

Die weitere Abwicklung erfolgt gemäß der jeweiligen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.


38. Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung von Château Morreau verarbeitet.


39. Beschwerden

Tritt während eines Aufenthalts, eines Kaufs oder einer Veranstaltung ein Problem auf, bitten wir darum, dieses so schnell wie möglich mitzuteilen, damit Château Morreau die Möglichkeit erhält, nach einer geeigneten Lösung zu suchen.

Beschwerden können gerichtet werden an:

[E-Mail-Adresse]


40. Anwendbares Recht

Die Vereinbarung unterliegt belgischem Recht, unbeschadet zwingender Verbraucherrechte, die aufgrund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gelten.

Für Streitigkeiten sind die nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gerichte zuständig.


41. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.


42. Aktuellste Version

Die jeweils aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website von Château Morreau verfügbar.

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